Im Immobilienrecht tauchen die besten Fragen oft erst auf, nachdem das Grundstück oder die Immobile gekauft ist.
Einige dieser Fragen lauten: Was passiert, wenn ein Gebäude über die Grundstücksgrenze hinaus in das Nachbargrundstück hineinragt?
Welche Rechte habe ich, wenn ich in gutem Glauben eine wertlose, sogenannte Schrottimmobilie, aus Gründen der Steuerersparnis für viel Geld gekauft habe? Kann ich den Kauf rückgängig machen und alles wieder rückabwickeln? Wie sieht es dabei mit den Fristen aus?
Wie kann ein gemeinsames Grundstück geteilt werden? Was kann ich tun, wenn mein Expartner das Hausgrundstück für sich nutzt, aber nichts dafür an mich bezahlt und einem Verkauf nicht zustimmt?
Was mache ich, wenn die Bank keine Löschungsbewilligung erteilt, obwohl ich alles abgezahlt habe?
Alles Fälle, die wir schon gelöst haben. Haben auch Sie so einen Fall und brauchen Hilfe, dann rufen Sie uns an. Unsere Tel.-Nr. dafür lautet: 033203 72501.
In einem ersten Sondierungsgespräch können wir Ihnen aufzeigen, welcher Weg für Sie zum Ziel führt und welche Kosten und Risiken mit diesem Weg verbunden sind.