Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Verkehrsrecht liegt in der Regulierung von Verkehrsunfällen.
Gestritten wird auf diesem Gebiet vor allem darum, wer die Schuld an dem Verkehrsunfall trägt. Davon ist dann abhängig, in welcher Quote die Haftung für den Verkehrsunfall vom Gericht verteilt wird.
Diese Frage des Verschuldens kann nicht immer sofort und auf den ersten Blick richtig beantwortet werden.
Auch erfahrene Polizisten haben schon oft Schuldzuweisungen getroffen, die sich dann im Gerichtssaal, ggf. nach Auswertung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens, als nicht richtig erwiesen haben.
Wenn auch der Richter die Schuldfrage nicht klären kann, weil Aussage gegen Aussage steht und keine verlässlichen Beweise vorhanden sind, richtet sich die Haftung nach dem Ausmass der Gefährdung, weil z.B. von einem fahrenden Lkw eine höhere Betriebsgefahr ausgeht, als von einem Radfahrer. Auch wenn die Richtgeschwindigkeit auf der Autobahn überschritten wird, kann die dadurch erhöhte Gefährdungshaftung die Haftungsquote entsprechend beeinflussen.
Doch auch wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist, gibt es noch andere Fragen, mit denen ein Unfallbeteiligter konfrontiert wird und die er besser erst nach einem Gespräch mit einem Rechtsanwalt entscheiden sollte.
Solche Fragen sind: Lasse ich ein Gutachten machen, oder reicht ein Kostenvoranschlag? Was muss ich beachten, wenn es sich bei "meinem" Fahrzeug um ein Leasingfahrzeug handelt oder wenn das Fahrzeug sicherungsübereignet ist? Was hat es genau mit der 130% Grenze auf sich? Was ist bei dem sogenannten Unfallersatztarif für Mietfahrzeuge unbedingt zu beachten? Wie lange bekomme ich Nutzungsausfall? Was ist eigentlich ein sogenannter fiktiver Haushaltsführungsschaden?
Wie auch immer Ihr Fall gelagert ist, raten wir Ihnen dazu, dass sie die Angelegenheit bald in einem ersten Sondierungsgespräch mit einem Rechtsanwalt besprechen
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen und sagen Ihnen, worauf es ankommt. Unsere Rufnummer dafür lautet: 033203 72501.