Der Schwerpunkt unserer Tätigkeit im Verkehrsrecht liegt in der Verteidigung bei Fahrerflucht, Bußgeldbescheiden, Strafzetteln und der Regulierung von Verkehrsunfällen.
Bei Verkehrsunfällen wird vor allem darum gestritten, wer die Schuld an dem Unfall trägt, in welcher Höhe ggf. Schmerzensgeld und Haushaltsführungsschaden beansprucht werden kann. Diese Fragen können nicht immer sofort und auf den ersten Blick richtig beantwortet werden.
Auch erfahrene Polizisten haben schon oft Schuldzuweisungen getroffen, die sich dann im Gerichtssaal ggf. nach Auswertung eines Unfallrekonstruktionsgutachtens als nicht richtig erwiesen haben.
Neben diesen Streitfragen gibt es noch andere Fragen, mit denen ein Unfallbeteiligter konfrontiert wird und die er besser erst nach einem Gespräch mit einem Rechtsanwalt entscheiden sollte.
Solche Fragen sind: Lasse ich ein Gutachten machen, oder reicht ein Kostenvoranschlag? Was muss ich beachten, wenn es sich bei "meinem" Fahrzeug um ein Leasingfahrzeug handelt oder wenn das Fahrzeug sicherungsübereignet ist? Was hat es genau mit der 130% Grenze auf sich? Was ist bei dem sogenannten Unfallersatztarif für Mietfahrzeuge unbedingt zu beachten? Wie lange bekomme ich Nutzungsausfall? Was ist eigentlich ein fiktiver Haushaltsführungsschaden?
Wie auch immer Ihr Fall geartet ist, sollten Sie die Angelegenheit bald mit einem Rechtsanwalt in einem ersten Sondierungsgespräch besprechen.
Rufen Sie uns an, wir helfen Ihnen und sagen Ihnen, worauf es ankommt. Unsere Rufnummer dafür lautet: 033203 72501.