Der Vollzug der Trennung ist die Voraussetzung für die Scheidung im Familienrecht. Wenn ein Paar sich trennt, sei es verheiratet oder nicht, kann dies in geordneten Bahnen geschehen, wenn es gelingt, sich rechtzeitig über den Vollzug dieser Trennung durch den Abschluss einer Trennungsvereinbarung zu einigen.
Wenn Sie sich in dieser Situation befinden, raten wir dazu, dass sich jeder der beiden Partner von einem Anwalt für Familienrecht über seine Rechte bei der Trennung und alles, was sich an diese Trennung anschließen wird, beraten lässt.
Die schützenden Normen des Familienrechts kommen dabei aber nur dann zur Anwendung, wenn die Partner verheiratet sind oder Regelungen im Zusammenhang mit minderjährigen Kindern getroffen werden. In den übrigen Bereichen vollzieht sich die Auseinandersetzung nach zivilrechtlichen Bestimmungen.
Die Beratung durch den Anwalt für Familienrecht - wie in unserer Kanzlei – gibt Ihnen Sicherheit und Stärke, weil Sie dann Ihre Rechte und die Rechte der anderen Seite und die Möglichkeiten der Durchsetzung dieser Rechte kennen.
Dadurch kann wiederum viel unnötiger Streit vor und nach der Trennung vermieden werden und Sie gewinnen eine Perspektive für Ihr weiteres Leben nach der Trennung.
Rechtsanwalt Simon ist für Sie da in Kleinmachnow. Rufen Sie uns am besten gleich an und vereinbaren Sie einen Termin unter unserer Rufnummer 033203 72501.
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Günther & Simon -
Die Kompetenz im Familienrecht