Bei Mobbing lautet die zentrale Frage: Wie kann ich Mobbing nachweisen?
Je früher Sie zu uns kommen, desto eher können wir gemeinsam eine Strategie erarbeiten, mit der Sie die Beweise sammeln.
Gerne beraten wir Sie und helfen Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Rechte, auch bei der Durchsetzung von Schmerzensgeld und der Sicherung von Arbeitslosengeld.
Rufen Sie uns an. Unsere Rufnummer dafür lautet: 033203 72501.