Im Arbeitsrecht unterscheidet man zwischen Kollektivarbeitsrecht und Individualarbeitsrecht. Das Kollektivarbeitsrecht betrifft Streitigkeiten zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat das Individualarbeitsrecht Streitigkeiten zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Da in unserem Einzugsbereich in Berlin und Brandenburg die wenigsten Betriebe einen Betriebsrat haben, haben wir uns auf Kündigungen und Abmahungen spezialisiert.
Der Schwerpunkt dieser Streitigkeiten liegt in der Frage der Wirksamkeit der erfolgten oder bevorstehenden Kündigung des Arbeitsvertrages. Dabei geht es letztlich immer um die Höhe der Abfindung, bzw. wie lange der Lohn noch gezahlt werden muss.
Weiter stehen oft folgende Themen u. Fragen im Mittelpunkt:
Wie reagiere ich auf eine
Abmahnung?:
Wie kann ich
Mobbing
nachweisen? Welches Schmerzensgeld steht mir zu? Bekomme ich eine Sperre vom Arbeitsamt, wenn ich wegen Mobbings kündige?
Ab wann habe ich Anspruch auf ein Arbeitszeugnis? Welchen Inhalt muss ein gutes Zeugnis haben? Was für ein Zeugnis kann ich mindestens verlangen?
Welche Ansprüche habe ich nach einem Arbeitsunfall?
Was passiert, wenn der Arbeitgeber einfach nicht mehr zahlt oder wenn er Insolvenz anmeldet?
Probezeit, Befristung, Verlängerung, Urlaubsanspruch, Resturlaub, Urlaubsentgelt, Krankengeld
Bei der Lösung all dieser Fragen und der Durchsetzung Ihres Rechts helfen wir Ihnen gerne. Wir beraten und vertreten sowohl Arbeitnehmer als auch Arbeitgeber.
Wenn Sie nicht rechtsschutzversichert sind und nur ein geringes Einkommen haben, können Sie u. U. Prozesskostenhilfe in Anspruch nehmen. Wir helfen Ihnen gerne dabei.
Rechtsanwalt Simon hat am 8.5.2001 den Fachanwaltslehrgang für Arbeitsrecht erfolgreich abgeschlossen und ist seit Juni 2002 nachhaltig auf dem Gebiet des Arbeitsrechts tätig.
Rufen Sie uns an. Je eher Sie anwaltlich beraten sind, desto stärker ist Ihre Position. Unsere Rufnummer dafür lautet: 033203 72501.